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Die Ehrungsordnung des Vereins:
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Die Ehrungsordnung des Vereins:
E h r u n g s o r d n u n g 1 . Diese Ehrungsordnung wurde gem. § 14 der Vereinssatzung vom Vorstand des TV Jahn am 17.03.2022 erlassen und durch die Mitgliederversammlung am 06.05.2022 beschlossen. 2 . Ehrungen erfolgen auf Vorschlag und Veranlassung des Vorstandes i.d.R. bei der ordentlichen Mitgliederversammlung. 3 . Verleihung von Ehrennadeln an langjährige Vereinsmitglieder: - in Bronze für 10-jähige Mitgliedschaft / Mindestalter 25 Jahre - in Silber für 20-jährige Mitgliedschaft / Mindestalter 40 Jahre - in Gold für 30-jährige Mitgliedschaft / Mindestalter 60 Jahre 4 . Verleihung von Ehrenurkunden für langjährige Vereinsmitglieder - für 50-jährige Mitgliedschaft - für 70-jährige Mitgliedschaft 5 . Verleihung von Verdienstnadeln für langjährige ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand und/oder als Übungsleiter - in Silber für 10-jährige ehrenamtliche Vereinstätigkeit - in Gold für 20-jährige ehrenamtliche Vereinstätigkeit 6 . Verleihung der Ehrenmitgliedschaft mit Ehrenurkunde - für 50-jährige ehrenamtliche Tätigkeit im Vorstand und/oder als Übungsleiter - für 70-jährige Mitgliedschaft 7 . Ernennung zur/zum Ehrenvorsitzenden mit Ehrenurkunde - Ehemalige oder ausscheidende Vorsitzende, die mindestens 25 Jahre im Vorstand tätig waren und das Amt des 1. Vorsitzenden mindestens 10 Jahre ausgeübt haben, können zur/zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden. 8 . Das Ehrenmitglied oder die/der Ehrenvorsitzende behält diese Auszeichnung auf Lebenszeit, wenn nicht satzungsgemäße Ausschließungsgründe dagegensprechen. Über die Entziehung der Ehrung kann nur die Mitgliederversammlung mit einer 4/5 Mehrheit der anwesenden Mitglieder entscheiden. 9 . Ehrengaben für - Vereinsjubiläen, i.d.R. von Rommeröder Vereinen 25 - 50 € - Konfirmation / Kommuniion 5 € - Hochzeiten, Silberne-, Goldene-, usw., (pro Mitglied) 10 € - runde, 10-jährige Geburtstage ab 70 Jahre 10 € - jeweils + Glückwunschkarte Über die Höhe der Ehrengabe bei Vereinsjubiläen entscheidet der Vorstand im Einzelfall. Die Beträge der Ehrengaben sind im Übrigen Regelsätze, von denen der Vorstand in begründeten Einzelfällen mit Mehrheitsbeschluss abweichen kann. Rommerode, den 06.05.2022 gez. Torsten Wald (1. Vorsitzender) gez. Herbert Pargen (2. Vorsitzender)
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